Zu unserer Kirchengemeinde gehören alle evangelischen Christen, deren 1. Wohnsitz im Bereich des Kirchspiels (also in den Dörfern Frömern, Kessebüren und Ostbüren) liegt.

Wer sich unserer Gemeinde verbunden fühlt aber nicht (mehr) dort wohnt, kann durch einen formlosen Antrag an das Presbyterium die „Umpfarrung“ beantragen und damit Mitglied unserer Gemeinde sein bzw. bleiben, ohne in ihrem Bereich zu wohnen.

Antrag auf Umpfarrung

Evangelische Kirchengemeinde Frömern

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