Im Stelenfeld gibt es die Möglichkeit der Erd- und der Urnenbestattung.
Bei einer Urnenbeisetzung kann zudem noch wählen, ob man nach Ablauf der Nutzungszeit die Stelengrabstätte verlängert, oder sie abgibt.
Bei Erdbestattungen an der Stele gibt es nur die Möglichkeit auf eine Grabstätte ohne Nutzungsrecht, d.h. in diesem Fall, dass die Grabstätte nach 30 Jahren ausläuft und nicht verlängert werden kann.
Bei den verlängerbaren Urnengräbern an den Stelen, wird die Urne an der Stele beigesetzt, die von den Angehörigen ausgesucht und gekauft wurde.
Es ist möglich unmittelbar an der Stele, auf einer Bodenplatte Grabschmuck abzulegen. Die Grabstätte wird vom Friedhofsgärtner bepflanzt und gepflegt.