Wahlgräber

Die Friedhofsverwaltung ist den Interessenten/ Hinterbliebenen bei der Auswahl der Grabstelle behilflich.

Es gibt einstellige und mehrstellige Wahlgräber. Bei Erd-Wahlgräbern dauert die Nutzungsdauer 30 Jahre Jahre/ pro Grab, bei Urnen-Wahlgräbern 20 Jahre. Der Begriff Wahlgrab bedeutet, dass man wählen kann, nach Ablauf der Nutzungsdauer, die Nutzungszeit zu verlängern oder die Grabstelle abzugeben. Die Pflege und das Abräumen liegt hierbei in den Händen der Nutzungsberechtigten.

Besteht der Wunsch nach einer Dauergrabpflege durch einen Gärtner kann das Kreiskirchenamt behilflich sein, oder der Nutzungsberechtigte beauftragt selbst einen Gärtner seiner Wahl.

Bei der Bepflanzung und der Anlage der Grabsteine müssen die Bestimmungen der geltenden Friedhofssatzung berücksichtigt werden. Auch hierbei hilft die Friedhofsverwaltung vor Ort.