Die Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt.
Es handelt sich um Grabstellen am Baum oder auf der Wiese. Hierbei behält die Friedhofsträgerin das Nutzungsrecht und übernimmt die Bepflanzung und die Pflege.
Außerdem werden die Grabplatten, bezieht sich auf die Grabstätten ohne Nutzungsrecht auf der Wiese, von der Friedhofsträgerin gestellt.
Bei den pflegefreien Baumgrabstellen, wird ein Findling mit einer Messingplatte von der Friedhofsträgerin gesetzt.